Sinsheim. (mw) Die Hoffnung auf eine selbstständige Existenz hat sich für den Sinsheimer Rentner nicht erfüllt. Bei der Verhandlung im Amtsgericht, wo sich der Softwareentwickler wegen Geldwäsche zu verantworten hatte, kam dem Angeklagten die Erkenntnis, dass er von Kriminellen "aufs Kreuz gelegt worden ist." Richter Merz machte mit dem Urteil - einer Geldstrafe zur Bewährung - deutlich, dass der
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