Ausleuchtung des Landeplatzes übernimmt die Feuerwehr
Sinsheim. Wegen Sturmschäden fiel Landemöglichkeit für Rettungshubschrauber im Krankenhaus aus. Ausweichplatz: Fluggelände im Wiesental
Man sei sich nicht sicher gewesen, ob die Luftwirbel der Rotoren weitere Blechplatten der Fassade lösen und zur Gefahr für Fluggerät samt Besatzung werden könnten. Deshalb wurde auf die Graspiste des Flugsportrings Kraichgau im Wiesental ausgewichen. Dessen Vorstandsmitglied Edmund Schramek, zeigte sich erstaunt darüber, dass er von niemandem informiert worden war.
GRN-Betriebsleiter Martin Hildenbrand bestätigte, dass die Rettungshubschrauber seitdem auf dem westlichen Teil des Flugfeldes im Wiesental gestartet und gelandet sind. So beim Transport am 11. Januar mit dem lebensgefährlich Verletzten vom Silo-Unglück in der Neulandstraße, der vom Krankenhaus Sinsheim in die Uniklinik Heidelberg verlegt wurde. Am letzten Samstag wurde versehentlich ein Hubschrauber zum Krankenhaus gerufen, obwohl die Pforte informiert war, dass bis zur Reparatur an der Krankenhausfassade die Hubschrauberflüge vom Fluggelände im Wiesental erfolgen.
Wie von Hildebrand zu erfahren war, wurde die Reparatur an der Fassade gestern mit einem Hubsteiger erledigt. Von einer Gefährdung der Patienten durch den Transport per Rettungswagen zum Flugplatz der Segelflieger im Wiesental könne nicht die Rede sein. Auch der zeitliche Aufwand für die Umbettung der Patienten für den Transport vom Krankenhaus zum Landeplatz sei vernachlässigbar. Der GRN-Betriebsleiter bilanziert für die Sinsheimer Einrichtung im vergangenen Jahr 22 Helikopteranflüge. "Das sind weniger als zwei im Monat." Damit falle ein Anflug im Wiesental so gut wie gar nicht ins Gewicht. Das Thema "gesperrte Landemöglichkeit am Krankenhaus" sei deswegen nicht als "schwerwiegend" einzustufen.
Die "Landemöglichkeit", wie die offizielle Bezeichnung für das das von Gras umgebene, in der Mitte betonierte Areal lautet, ist der Start- und Landeplatz für Rettungshubschrauber beim Krankenhaus Sinsheim. Er ist kein genehmigter Landeplatz wie beispielsweise der für die Unikliniken Heidelberg im Neuenheimer Feld. Wie Sinsheim weisen auch die Kreiskrankenhäuser in Schwetzingen, Weinheim und Eberbach die Landemöglichkeit für Hubschrauber auf.
Für eine Landemöglichkeit statt genehmigten Landeplatz spräche, so Hildenbrand, nicht nur die geringe Zahl an Einsätzen. Es geht auch um erhebliche Kosten, die mit der Umsetzung der rechtlichen Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde des Landes verbunden sind.
So wird ein bestimmter Anflugwinkel für die Helikopter erforderlich, muss die Einflugschneise festgelegt und hindernisfrei sein. Der Landeplatz muss ausgeleuchtet sein. Für eine Umwandlung in "Landeplätze" müsste der Rhein-Neckar-Kreis erhebliche Summen in den vier Krankenhäusern investieren. Für die Ausleuchtung des kleinen Flugfeldes zuständig sind in Sinsheim zwei Männer der Feuerwehr, die dafür ein mobiles Flutlicht mit einer Leistung von 10 000 Watt einsetzen.