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Mordverdacht: Gericht hält Krankenpfleger für schuldfähig

Oldenburg (dpa) - Gestörte Persönlichkeit oder nicht? Einen unter Mordverdacht stehenden Krankenpfleger beurteilen zwei Psychologinnen unterschiedlich. Vermindert schuldfähig ist der 37-Jährige nach Ansicht des Landgerichts Oldenburgs aber nicht. Am Ende müsse dies aber der psychiatrische Gutachter noch beurteilen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Pfleger muss sich seit September unter anderem wegen dreifachen Mordes am Klinikum in Delmenhorst verantworten. Inzwischen kommen aber immer mehr Verdachtsfälle hinzu. Die Polizei prüft allein in Delmenhorst den Tod von 174 Patienten.

27.11.2014 UPDATE: 27.11.2014 17:21 Uhr 17 Sekunden

Oldenburg (dpa) - Gestörte Persönlichkeit oder nicht? Einen unter Mordverdacht stehenden Krankenpfleger beurteilen zwei Psychologinnen unterschiedlich. Vermindert schuldfähig ist der 37-Jährige nach Ansicht des Landgerichts Oldenburgs aber nicht. Am Ende müsse dies aber der psychiatrische Gutachter noch beurteilen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Pfleger muss sich seit September unter

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