Gericht: Losgutscheine dürfen in Supermärkten verkauft werden
Koblenz (dpa) - Losgutscheine der "Aktion Mensch" sind keine genehmigungspflichtige Glücksspielvermittlung und dürfen deshalb über Supermärkte und Drogerie verkauft werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Mit seinem Beschluss bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, das in erster Instanz bereits grundsätzlich grünes Licht für den Verkauf gegeben hatte. Eine Klage der ZDF-Lotterie war damit erfolgreich.
Koblenz (dpa) - Losgutscheine der "Aktion Mensch" sind keine genehmigungspflichtige Glücksspielvermittlung und dürfen deshalb über Supermärkte und Drogerie verkauft werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Mit seinem Beschluss bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, das in erster Instanz bereits grundsätzlich grünes Licht für den Verkauf gegeben
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