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Bundesgericht setzt der Ausweitung der Sonntagsarbeit Grenzen

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat der Ausweitung der Sonntagsarbeit Grenzen gesetzt. Die Leipziger Richter sehen keine Notwendigkeit für sonntags geöffnete Videotheken, Bibliotheken, Callcenter sowie Lotto-Annahmestellen. Damit erklärten sie wesentliche Teile einer Verordnung des Landes Hessen für unwirksam. Dort wurden 2011 weitreichende Ausnahmen für den gesetzlich geschützten, arbeitsfreien Sonntag festgelegt. Da auch die meisten anderen Bundesländer ähnliche Verordnungen haben, dürfte das Urteil weitreichende Folgen haben.

26.11.2014 UPDATE: 26.11.2014 22:01 Uhr 15 Sekunden

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat der Ausweitung der Sonntagsarbeit Grenzen gesetzt. Die Leipziger Richter sehen keine Notwendigkeit für sonntags geöffnete Videotheken, Bibliotheken, Callcenter sowie Lotto-Annahmestellen. Damit erklärten sie wesentliche Teile einer Verordnung des Landes Hessen für unwirksam. Dort wurden 2011 weitreichende Ausnahmen für den gesetzlich

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