Nach 23 Uhr darf kein Gast vor der Kneipe stehen
Altstadtwirte unterliegen endgültig vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Es bleibt dabei: Gäste in der Unteren Straße müssen nach 23 Uhr in die Kneipen gehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat jetzt die städtischen "Richtlinien zur Außenbewirtschaftung" in vollem Umfang bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Damit sind die Zeiten, in denen in einer Sommernacht auch kurz vor Mitternacht noch Hunderte von
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