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Nach 23 Uhr darf kein Gast vor der Kneipe stehen

Altstadtwirte unterliegen endgültig vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

03.08.2012 UPDATE: 03.08.2012 06:45 Uhr 1 Minute, 41 Sekunden
So sah es noch vor drei Jahren samstags nach 23 Uhr in der Unteren Straße aus. Inzwischen sorgen Türsteher in den Kneipen dafür, dass um diese Zeit niemand mehr rausgeht. Foto: Sven Hoppe
Von Holger Buchwald

Es bleibt dabei: Gäste in der Unteren Straße müssen nach 23 Uhr in die Kneipen gehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat jetzt die städtischen "Richtlinien zur Außenbewirtschaftung" in vollem Umfang bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Damit sind die Zeiten, in denen in einer Sommernacht auch kurz vor Mitternacht noch Hunderte von

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