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Google widersetzt sich Lösch-Wünschen der Pariser Datenschutzbehörde

Paris (dpa) - Der Suchmaschinenbetreiber Google verweigert sich der Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, das in Europa vorgeschriebene "Recht auf Vergessen" weltweit umzusetzen. Europas Bürger können Google unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnislisten verschwinden zu lassen. Das Unternehmen löscht in diesen Fällen aber nur die Einträge aus den europäischen Versionen seiner Suche - über die Versionen anderer Länder sind die Informationen weiter zugänglich.

30.07.2015 UPDATE: 30.07.2015 21:51 Uhr 17 Sekunden

Paris (dpa) - Der Suchmaschinenbetreiber Google verweigert sich der Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, das in Europa vorgeschriebene "Recht auf Vergessen" weltweit umzusetzen. Europas Bürger können Google unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnislisten verschwinden zu lassen. Das Unternehmen

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