Plus

Bei Korruption im Gesundheitswesen drohen Haftstrafen

Berlin (dpa) - Wer sich als Ärztin bestechen lässt oder andere besticht, muss künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas vor, den das Bundeskabinett heute verabschieden will. Die Regelungen gelten auch für Apotheker, Physiotherapeuten und Pflegekräfte. In besonders schweren Fällen von Bestechung oder Bestechlichkeit drohen sogar fünf Jahre Haft. Außerdem auf der Tagesordnung: Ein leichterer Zugang für Asylsuchende zu berufsorientierten Praktika.

29.07.2015 UPDATE: 29.07.2015 05:11 Uhr 17 Sekunden

Berlin (dpa) - Wer sich als Ärztin bestechen lässt oder andere besticht, muss künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas vor, den das Bundeskabinett heute verabschieden will. Die Regelungen gelten auch für Apotheker, Physiotherapeuten und Pflegekräfte. In besonders schweren Fällen von Bestechung oder Bestechlichkeit drohen

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+