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Zeitung: Geiselnehmer hätte abgeschoben werden können

Köln (dpa) - Der Geiselnehmer vom Kölner Hauptbahnhof hätte laut einem Zeitungsbericht zu einem frühen Zeitpunkt seines Aufenthalts in Deutschland abgeschoben werden können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe aber die dafür bestehende Frist versäumt, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger". Eine Bamf-Sprecherin sagte, die Vorwürfe würden geprüft. Der syrische Flüchtling Mohammad A. R. stellte demnach zuerst einen Asylantrag in Tschechien. Nach der Dublin-Verordnung wäre dieses EU-Land dann auch für ihn zuständig gewesen.

19.10.2018 UPDATE: 19.10.2018 14:28 Uhr 19 Sekunden

Köln (dpa) - Der Geiselnehmer vom Kölner Hauptbahnhof hätte laut einem Zeitungsbericht zu einem frühen Zeitpunkt seines Aufenthalts in Deutschland abgeschoben werden können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe aber die dafür bestehende Frist versäumt, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger". Eine Bamf-Sprecherin sagte, die Vorwürfe würden geprüft. Der syrische Flüchtling

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