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Wirecard: Bafin verbietet Spekulationen auf fallende Kurse

Bonn (dpa) - Die Finanzaufsicht Bafin hat neue Spekulationen auf fallende Aktienkurse beim Zahlungsdienstleister Wirecard untersagt. Von sofort an sei es verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, teilte die Behörde mit. Leerverkäufer sind Spekulanten, die mit fallenden Kursen Geld verdienen. Zuletzt glich der Verlauf des Börsenkurses von Wirecard einer Achterbahnfahrt. Derart große Kursschwankungen sind bei Dax-Konzernen sehr ungewöhnlich.

18.02.2019 UPDATE: 18.02.2019 11:23 Uhr 16 Sekunden

Bonn (dpa) - Die Finanzaufsicht Bafin hat neue Spekulationen auf fallende Aktienkurse beim Zahlungsdienstleister Wirecard untersagt. Von sofort an sei es verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, teilte die Behörde mit. Leerverkäufer sind Spekulanten, die mit fallenden Kursen Geld verdienen.

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