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Weiteres Grundsatzurteil zum Mindestlohn erwartet

Erfurt (dpa) - Das Mindestlohngesetz beschäftigt erneut das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Am Vormittag verhandeln die Bundesrichter darüber, ob Geringverdiener einen Anspruch darauf haben, dass der Mindestlohn als Basis für die Berechnung von Nachtzuschlägen dient. Der Präzedenzfall kommt aus Sachsen.

20.09.2017 UPDATE: 20.09.2017 02:53 Uhr 9 Sekunden

Erfurt (dpa) - Das Mindestlohngesetz beschäftigt erneut das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Am Vormittag verhandeln die Bundesrichter darüber, ob Geringverdiener einen Anspruch darauf haben, dass der Mindestlohn als Basis für die Berechnung von Nachtzuschlägen dient. Der Präzedenzfall kommt aus Sachsen.

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