Weiteres Grundsatzurteil zum Mindestlohn erwartet
Erfurt (dpa) - Das Mindestlohngesetz beschäftigt erneut das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Am Vormittag verhandeln die Bundesrichter darüber, ob Geringverdiener einen Anspruch darauf haben, dass der Mindestlohn als Basis für die Berechnung von Nachtzuschlägen dient. Der Präzedenzfall kommt aus Sachsen.
Erfurt (dpa) - Das Mindestlohngesetz beschäftigt erneut das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Am Vormittag verhandeln die Bundesrichter darüber, ob Geringverdiener einen Anspruch darauf haben, dass der Mindestlohn als Basis für die Berechnung von Nachtzuschlägen dient. Der Präzedenzfall kommt aus Sachsen.
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