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Verfassungsrichter unterstreichen Grundrecht auf Selbsttötung

Karlsruhe (dpa) - Mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe könnte der Gesetzgeber zu weit gegangen sein. Er könne das moralisch nachvollziehen, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in der Verhandlung über Klagen von Schwerkranken, Ärzten und Suizidhelfern. Es gebe aber ein Grundrecht auf Selbsttötung, sagte er. Die Kläger wehren sich gegen den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch. Er stellt seit Ende 2015 die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe. Es drohen bis zu drei Jahre Haft.

17.04.2019 UPDATE: 17.04.2019 18:48 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe könnte der Gesetzgeber zu weit gegangen sein. Er könne das moralisch nachvollziehen, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in der Verhandlung über Klagen von Schwerkranken, Ärzten und Suizidhelfern. Es gebe aber ein Grundrecht auf Selbsttötung, sagte er. Die Kläger wehren sich gegen den neuen

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