Plus Urteil in Karlsruhe

Extra Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen verfassungswidrig

Der große Paukenschlag bleibt aus: Das Bundesverfassungsgericht erteilt dem Rundfunkbeitrag weitgehend seinen Segen. Damit bleibt alles beim Alten - fast.

18.07.2018 UPDATE: 18.07.2018 07:03 Uhr 2 Minuten, 27 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe: Laut dem Urteil ist der Rundfunkbeitrag im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen werden künftig beim Rundfunkbeitrag nur einmal zur Kasse gebeten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden, das Beitragsmodell ansonsten aber für verfassungsgemäß erklärt ((Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).

Mit dem Urteil gaben die Richter einem der vier Kläger in einem Punkt Recht, in allen anderen Punkten

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