Plus Urteil gegen Verfassungsschutz

AfD darf nicht mehr öffentlich "Prüffall" genannt werden

Der Verfassungsschutz hat die AfD zum "Prüffall" erklärt. Das ist erlaubt. Die Art und Weise, wie die Behörde diese Entscheidung öffentlich gemacht hat, ist aber nach Einschätzung eines Gerichts nicht rechtens.

26.02.2019 UPDATE: 26.02.2019 16:18 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden
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Einer Gerichtsentscheidung zufolge darf der Verfassungsschutz die AfD nicht als «Prüffall» bezeichnen. Foto: Markus Scholz

Köln/Berlin (dpa) - Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als "Prüffall" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Es führte in seinem Beschluss unter anderem aus, die Bezeichnung als "Prüffall" könne potenzielle Wähler abschrecken.

Gegen den Beschluss kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

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