Plus Urteil des EuGH

Flugverspätung: Gebuchte Airline muss Entschädigung zahlen

Ein verspäteter Flug, stundenlanges Warten am Flughafen: In so einem Fall können Reisende nach EU-Recht Entschädigungen verlangen. Doch welche Airline ist zuständig? Manchmal kann es knifflig werden - so wie in diesem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof.

04.07.2018 UPDATE: 04.07.2018 11:23 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden
Verspätung bei Flügen
Passagiere warten auf ihren Flug. Foto: Roland Weihrauch/Archiv

Luxemburg (dpa) - Bei stundenlangen Verspätungen bekommen Reisende Entschädigungen von der gebuchten Airline - auch wenn diese ein fremdes Flugzeug samt Besatzung gemietet hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter. (Rechtssache

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