Plus Urteil des BGH

Wer auf eigene Faust saniert, muss auch die Kosten tragen

Ein Mann lässt sich neue Fenster einbauen. Später stellt sich heraus: Das hätte die Eigentümergemeinschaft finanzieren müssen. Bleibt er auf den Kosten sitzen? Der BGH hat entschieden.

14.06.2019 UPDATE: 14.06.2019 10:13 Uhr 36 Sekunden
Renovierungsarbeiten
Der Bundesgerichtshof hat ein grundsätzliches Urteil zur irrtümlichen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer angekündigt. Foto: Jens Kalaene

Karlsruhe (dpa) - Wohnungsbesitzer, die auf eigene Kosten Sanierungen am Gebäude veranlassen, können dafür nicht mehr nachträglich die Eigentümergemeinschaft zur Kasse bitten.

Das gilt selbst dann, wenn die Arbeiten eigentlich Sache der Gemeinschaft und zwingend nötig gewesen wären, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Jede Maßnahme müsse grundsätzlich im Voraus gemeinsam

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+