Wer auf eigene Faust saniert, muss auch die Kosten tragen
Ein Mann lässt sich neue Fenster einbauen. Später stellt sich heraus: Das hätte die Eigentümergemeinschaft finanzieren müssen. Bleibt er auf den Kosten sitzen? Der BGH hat entschieden.
Karlsruhe (dpa) - Wohnungsbesitzer, die auf eigene Kosten Sanierungen am Gebäude veranlassen, können dafür nicht mehr nachträglich die Eigentümergemeinschaft zur Kasse bitten.
Das gilt selbst dann, wenn die Arbeiten eigentlich Sache der Gemeinschaft und zwingend nötig gewesen wären, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Jede Maßnahme müsse grundsätzlich im Voraus gemeinsam
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