Plus Umstrittener Paragraf 217

Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe

Es ist ein Urteil von enormer gesellschaftlicher Tragweite. Die Karlsruher Richter stellen klar: Jeder hat das Recht, selbstbestimmt zu sterben - auch mit Hilfe Dritter. Das gilt nicht nur für Kranke.

26.02.2020 UPDATE: 26.02.2020 04:23 Uhr 3 Minuten, 16 Sekunden
Sterbehilfe
Sterbehilfe als Dienstleistung ist seit Dezember 2015 durch den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch verboten. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht stößt die Tür für organisierte Angebote zur Sterbehilfe in Deutschland weit auf. Das bisherige Verbot verletze den Einzelnen im Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Richter nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten.

Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+