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Tätigkeitsverbot für Kontrolleurin nach falschem Alarm

Frankfurt/Main (dpa) - Nach dem falschen Sprengstoffalarm am Frankfurter Flughafen hat die Bundespolizei ein vorläufiges Tätigkeitsverbot gegen eine Mitarbeiterin des Betreibers Fraport ausgesprochen. Die Frau, die am Dienstag beim Sicherheitscheck trotz eines zunächst positiven Sprengstofftests eine französische Familie passieren ließ, dürfe vorerst nicht mehr im Bereich der Luftsicherheitskontrolle tätig sein, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. In Terminal 1 war es zu einer stundenlangen Sperrung gekommen, 13 000 Passagiere waren betroffen.

09.08.2018 UPDATE: 09.08.2018 15:48 Uhr 16 Sekunden

Frankfurt/Main (dpa) - Nach dem falschen Sprengstoffalarm am Frankfurter Flughafen hat die Bundespolizei ein vorläufiges Tätigkeitsverbot gegen eine Mitarbeiterin des Betreibers Fraport ausgesprochen. Die Frau, die am Dienstag beim Sicherheitscheck trotz eines zunächst positiven Sprengstofftests eine französische Familie passieren ließ, dürfe vorerst nicht mehr im Bereich der

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