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Stadt Bochum: Sami A. muss von sich aus zurückkommen

Bochum (dpa) - Der Gefährder Sami A. muss von sich aus nach Deutschland zurückreisen. Das sagte die Stadt Bochum der Deutschen Presse-Agentur. Sie erklärte die jetzt anstehenden Schritte, nachdem das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen entschieden hatte, dass die Abschiebung Mitte Juli nach Tunesien rechtswidrig war. So soll jetzt an die Anwältin des 42-Jährigen eine sogenannte Betretungserlaubnis weitergeleitet werden. Im nächsten Schritt müsse das Auswärtige Amt Sami A. dann ein Visum für die Einreise ausstellen. Weitere rechtliche Schritte will die Kommune nicht einleiten.

15.08.2018 UPDATE: 15.08.2018 17:58 Uhr 19 Sekunden

Bochum (dpa) - Der Gefährder Sami A. muss von sich aus nach Deutschland zurückreisen. Das sagte die Stadt Bochum der Deutschen Presse-Agentur. Sie erklärte die jetzt anstehenden Schritte, nachdem das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen entschieden hatte, dass die Abschiebung Mitte Juli nach Tunesien rechtswidrig war. So soll jetzt an die Anwältin des 42-Jährigen eine sogenannte

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