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Staatsanwaltschaft prüft nach Kandel-Urteil Revision

Landau (dpa) - Im Landauer Mordprozess hat die Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden, ob sie das Urteil von achteinhalb Jahren Haft für die tödliche Messerattacke auf eine 15-Jährige in Kandel akzeptiert. Die Anklagebehörde prüft, ob sie in Revision geht. Das Gesetz lässt dafür eine Woche Zeit. Die Verteidigung hat das Urteil aktzeptiert. Das Landgericht Landau hatte Abdul D. wegen Mordes und Körperverletzung verurteilt. Da er zum Tatzeitpunkt möglicherweise minderjährig war, erging das Urteil nach Jugendstrafrecht.

03.09.2018 UPDATE: 03.09.2018 15:54 Uhr 18 Sekunden

Landau (dpa) - Im Landauer Mordprozess hat die Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden, ob sie das Urteil von achteinhalb Jahren Haft für die tödliche Messerattacke auf eine 15-Jährige in Kandel akzeptiert. Die Anklagebehörde prüft, ob sie in Revision geht. Das Gesetz lässt dafür eine Woche Zeit. Die Verteidigung hat das Urteil aktzeptiert. Das Landgericht Landau hatte Abdul D. wegen Mordes

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