Staatsanwaltschaft prüft nach Kandel-Urteil Revision
Landau (dpa) - Im Landauer Mordprozess hat die Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden, ob sie das Urteil von achteinhalb Jahren Haft für die tödliche Messerattacke auf eine 15-Jährige in Kandel akzeptiert. Die Anklagebehörde prüft, ob sie in Revision geht. Das Gesetz lässt dafür eine Woche Zeit. Die Verteidigung hat das Urteil aktzeptiert. Das Landgericht Landau hatte Abdul D. wegen Mordes und Körperverletzung verurteilt. Da er zum Tatzeitpunkt möglicherweise minderjährig war, erging das Urteil nach Jugendstrafrecht.
Landau (dpa) - Im Landauer Mordprozess hat die Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden, ob sie das Urteil von achteinhalb Jahren Haft für die tödliche Messerattacke auf eine 15-Jährige in Kandel akzeptiert. Die Anklagebehörde prüft, ob sie in Revision geht. Das Gesetz lässt dafür eine Woche Zeit. Die Verteidigung hat das Urteil aktzeptiert. Das Landgericht Landau hatte Abdul D. wegen Mordes
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+