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Staat kann Unterhaltsvorschuss nur selten zurückholen

Berlin (dpa) - Der Staat schafft es nur selten, den von ihm ausgezahlten Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende von den säumigen Elternteilen zurückzuholen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf unveröffentlichte Zahlen des Bundesfamilienministeriums. Demnach sank die sogenannte Rückgriffsquote im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 13 Prozent. In absoluten Zahlen heißt das laut dem Bericht: 2018 wurden 2,1 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschuss ausgezahlt, aber nur gut 270 Millionen wieder eingetrieben.

18.02.2019 UPDATE: 18.02.2019 02:08 Uhr 15 Sekunden

Berlin (dpa) - Der Staat schafft es nur selten, den von ihm ausgezahlten Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende von den säumigen Elternteilen zurückzuholen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf unveröffentlichte Zahlen des Bundesfamilienministeriums. Demnach sank die sogenannte Rückgriffsquote im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 13 Prozent. In absoluten Zahlen

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