Staat kann Unterhaltsvorschuss nur selten zurückholen
Berlin (dpa) - Der Staat schafft es nur selten, den von ihm ausgezahlten Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende von den säumigen Elternteilen zurückzuholen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf unveröffentlichte Zahlen des Bundesfamilienministeriums. Demnach sank die sogenannte Rückgriffsquote im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 13 Prozent. In absoluten Zahlen heißt das laut dem Bericht: 2018 wurden 2,1 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschuss ausgezahlt, aber nur gut 270 Millionen wieder eingetrieben.
Berlin (dpa) - Der Staat schafft es nur selten, den von ihm ausgezahlten Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende von den säumigen Elternteilen zurückzuholen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf unveröffentlichte Zahlen des Bundesfamilienministeriums. Demnach sank die sogenannte Rückgriffsquote im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 13 Prozent. In absoluten Zahlen
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