Plus Springer-Verlag gescheitert

BGH erlaubt den Einsatz von Werbeblockern im Internet

Für Verlage ist das Urteil bitter: Werbeblocker im Internet bleiben erlaubt - und können das Geschäftsmodell von Medienunternehmen beschädigen.

19.04.2018 UPDATE: 19.04.2018 05:03 Uhr 54 Sekunden
Internet-Werbeblocker zulässig
Das Kölner Unternehmen Eyeo und sein Werbeblocker AdBlock Plus beschäftigen den Bundesgerichtshof. Foto: Stephan Jansen

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um Werbeblocker im Internet ist das Medienunternehmen Axel Springer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.

Der I. Senat sieht in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus des Anbieters Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis.

Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer

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