BGH erlaubt den Einsatz von Werbeblockern im Internet
Für Verlage ist das Urteil bitter: Werbeblocker im Internet bleiben erlaubt - und können das Geschäftsmodell von Medienunternehmen beschädigen.
Karlsruhe (dpa) - Im Streit um Werbeblocker im Internet ist das Medienunternehmen Axel Springer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.
Der I. Senat sieht in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus des Anbieters Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis.
Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer
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