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Sami A.: NRW-Ministerium will Beschwerde einlegen

Düsseldorf (dpa) - Das NRW-Flüchtlingsministerium will gegen den Gerichts-Beschluss Beschwerde einlegen, wonach Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden soll. Das werde zusammen mit der Bochumer Ausländerbehörde geschehen, so das Landesministerium. Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Osama bin Laden nach Tunesien soll nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als grob rechtswidrig dar und verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Deshalb sei Sami A. unverzüglich in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen.

13.07.2018 UPDATE: 13.07.2018 19:58 Uhr 17 Sekunden

Düsseldorf (dpa) - Das NRW-Flüchtlingsministerium will gegen den Gerichts-Beschluss Beschwerde einlegen, wonach Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden soll. Das werde zusammen mit der Bochumer Ausländerbehörde geschehen, so das Landesministerium. Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Osama bin Laden nach Tunesien soll nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen

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