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OVG zieht Schlussstrich in Familienfehde bei Aldi-Nord

Schleswig (dpa) - Der Machtkampf um den Einfluss beim Discounter-Riesen Aldi Nord ist entschieden: Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Damit kann der Einfluss von Familienerben in dem Discounter beschränkt werden. Dagegen hatten die Frau und die fünf Kinder des 2012 verstorbenen Firmenerben Berthold Albrecht geklagt. Nach dem Urteil ist eine entsprechende Satzungsänderung bei einer Familienstiftung, die rund ein Fünftel der Anteile an dem Discounter hält, rechtens. Das Unternehmen begrüßte das Urteil.

07.12.2017 UPDATE: 07.12.2017 19:23 Uhr 17 Sekunden

Schleswig (dpa) - Der Machtkampf um den Einfluss beim Discounter-Riesen Aldi Nord ist entschieden: Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Damit kann der Einfluss von Familienerben in dem Discounter beschränkt werden. Dagegen hatten die Frau und die fünf Kinder des 2012 verstorbenen Firmenerben Berthold Albrecht geklagt. Nach dem Urteil ist

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