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NRW-Gericht: Stadt Bochum muss Sami A. zurückholen

Münster (dpa) - Die Stadt Bochum muss den nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückholen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht entschieden. Es war in diesem Eilverfahren die letzte juristische Instanz. Der Stadt Bochum bleibt aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht - das hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung für die Rückholung. Wie schnell Sami A. nach Deutschland zurückkehren könnte, ist allerdings unklar.

15.08.2018 UPDATE: 15.08.2018 16:58 Uhr 17 Sekunden

Münster (dpa) - Die Stadt Bochum muss den nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückholen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht entschieden. Es war in diesem Eilverfahren die letzte juristische Instanz. Der Stadt Bochum bleibt aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht - das hätte

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