Sachsen-AfD klagt erfolglos gegen gekappte Landtagswahlliste
Die AfD sieht sich bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September ganz vorn. Das Problem: Viele ihrer Kandidaten dürfen gar nicht antreten. Beim Bundesverfassungsgericht scheitert die Partei mit einer Beschwerde. Damit ist die Sache aber noch nicht entschieden.
Karlsruhe (dpa) - Rückschlag für Sachsens AfD: Im Streit um die gekappte Kandidatenliste für die Landtagswahl ist die Partei mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage wegen mangelnder Begründung nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die AfD kann aber noch auf den sächsischen Verfassungsgerichtshof
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