Plus Niederlage in Karlsruhe

Sachsen-AfD klagt erfolglos gegen gekappte Landtagswahlliste

Die AfD sieht sich bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September ganz vorn. Das Problem: Viele ihrer Kandidaten dürfen gar nicht antreten. Beim Bundesverfassungsgericht scheitert die Partei mit einer Beschwerde. Damit ist die Sache aber noch nicht entschieden.

24.07.2019 UPDATE: 24.07.2019 10:53 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Foto: Uli Deck/Archivbild

Karlsruhe (dpa) - Rückschlag für Sachsens AfD: Im Streit um die gekappte Kandidatenliste für die Landtagswahl ist die Partei mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage wegen mangelnder Begründung nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die AfD kann aber noch auf den sächsischen Verfassungsgerichtshof

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