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Neuer EU-Datenschutz tritt in Kraft

Brüssel (dpa) - In der EU gilt ab sofort ein einheitlicher Datenschutz. Nach zweijähriger Übergangsfrist müssen alle 28 EU-Staaten die sogenannte Datenschutzgrundverordnung anwenden, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden strenger regelt als bisher. Dadurch sollen die EU-Bürger die Hoheit über ihre Daten zurückgewinnen. So müssen Verbraucher ab sofort darüber informiert werden, wer persönliche Daten wie Name, Adresse, Email-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt - und sie müssen zustimmen.

25.05.2018 UPDATE: 25.05.2018 04:53 Uhr 17 Sekunden

Brüssel (dpa) - In der EU gilt ab sofort ein einheitlicher Datenschutz. Nach zweijähriger Übergangsfrist müssen alle 28 EU-Staaten die sogenannte Datenschutzgrundverordnung anwenden, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden strenger regelt als bisher. Dadurch sollen die EU-Bürger die Hoheit über ihre Daten zurückgewinnen. So müssen Verbraucher ab

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