Urteil gegen Ärztin wegen Werbung für Abtreibung aufgehoben
Der Fall der Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Homepage unerlaubt für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll, kommt erneut vor Gericht. Die Medizinerin spricht aber nicht von einem Erfolg. Sie sieht sich in ihrem Kampf gegen den Paragrafen 219a zurückgeworfen.
Frankfurt/Gießen (dpa) - Recht auf Information oder verbotene Werbung: Erneut müssen Richter darüber entscheiden, ob die Gießener Ärztin Kristina Hänel gegen den umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a verstoßen hat.
Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hob die Verurteilung der Medizinerin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf und verwies den Fall zur erneuten
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