Plus Netzagentur für Datenzugriff

EuGH entscheidet im Gmail-Streit über staatliche Überwachung

Was ist ein Telekommunikationsdienst? Mit dieser Frage muss sich der Europäische Gerichtshof befassen. Denn diese Dienste müssen sich in Deutschland bei der Bundesnetzagentur anmelden - und Schnittstellen für den Datenzugriff einrichten. Es geht allgemein um Webdienste und speziell um Googles Gmail.

12.06.2019 UPDATE: 12.06.2019 10:43 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden
Google Mail
Die Netzagentur will bereits seit 2012 erreichen, dass Google Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet. Foto: Sebastian Kahnert

Luxemburg (dpa) - Eine Entscheidung des EU-Gerichtshofs am Donnerstag könnte dazu führen, dass Anbieter von Webmail-Diensten wie Googles Gmail in Deutschland Überwachungs-Schnittstellen für Behörden einrichten müssen.

Das EuGH in Luxemburg soll die Frage beantworten, ob Gmail ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes ist. Diese Auslegung will seit

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