"Der Abschiebungsstopp soll bis zum 30.6.2020 ohne Einschränkungen verlängert werden", sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Donnerstag in Lübeck der Deutschen Presse-Agentur. Damit würden die Innenminister der Länder frühestens Mitte des kommenden Jahres über Lockerungen etwa für Straftäter entscheiden. Die Ressortchefs von Bund und Ländern treffen sich noch bis zum Freitag in Lübeck zur Innenministerkonferenz.
Damit relativierte Grote frühere Äußerungen. Er hatte am Mittag erklärt, es gebe eine Einigung zwischen den Innenministern von Union und SPD und gesagt: "Es bleibt dabei: Es gibt einen Abschiebestopp nach Syrien, mit Ausnahme von schweren Straftaten. Ich glaube, anders wäre es auch den Menschen hier nicht zu vermitteln, dass jemand, der schwere Straftaten begeht, dennoch den Schutzstatus des Flüchtlings hat." Irgendwann würden diese Rechte, die Deutschland gewähre, auch verwirkt.
Nun betonte Grote gegenüber der dpa: "Die Innenminister sind sich einig: Die Bundesregierung soll gebeten werden, bis zur Frühjahrssitzung der IMK 2020 eine Fortschreibung der Lagebewertung in Syrien vorzunehmen. Die Bundesregierung soll zudem aufgefordert werden, die Voraussetzungen für die Rückführung von bestimmten Personengruppen – beispielsweise Gefährder und Straftäter – nach Syrien zu schaffen." Gefährder sind Menschen, denen die Sicherheitsbehörden politisch motivierte Straftaten bis hin zum Terroranschlag zutrauen.