Plus Lebenslanges Wohnrecht

BGH stärkt Mieterschutz bei kommunalen Immobilienverkäufen

Eigentlich haben sie lebenslanges Wohnrecht. Trotzdem bekommen Mieter aus Bochum vom neuen Hauseigentümer die Kündigung. So nicht, entscheidet der BGH - und gebietet damit auch Großinvestoren Einhalt.

14.11.2018 UPDATE: 14.11.2018 14:43 Uhr 1 Minute, 53 Sekunden
Bundesgerichtshof
Der BGH verhandelt über Kündigungsschutz langjähriger Mieter bei einem Immobilienverkauf. Foto: Uli Deck/Illustration

Karlsruhe (dpa) - Die obersten deutschen Zivilrichter stärken den Schutz von Mietern bei kommunalen Immobilienverkäufen.

Sichert die Stadt ihre Mieter im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer beispielsweise über ein lebenslanges Wohnrecht ab, können diese im Konflikt mit dem Käufer unmittelbar auf die Schutzklausel pochen. Damit kann der Vermieter den Mietvertrag faktisch nicht kündigen.

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