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Landgericht Berlin untersagt Voreinstellungen von Facebook

Berlin (dpa) - Facebook verstößt nach einem Urteil des Landgerichts Berlin mit seinen Voreinstellungen sowie Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes Verbraucherrecht. Die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, seien teilweise unwirksam, heißt es in der Entscheidung. Unzulässig ist dem Urteil zufolge auch eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. Gegen die Facebook-Voreinstellungen und das Kleingedruckte hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt.

12.02.2018 UPDATE: 12.02.2018 12:08 Uhr 17 Sekunden

Berlin (dpa) - Facebook verstößt nach einem Urteil des Landgerichts Berlin mit seinen Voreinstellungen sowie Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes Verbraucherrecht. Die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, seien teilweise unwirksam, heißt es in der Entscheidung. Unzulässig ist dem Urteil zufolge auch eine Klausel, mit der sich

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