Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen verfassungswidrig
Wer auf Betreuung angewiesen ist, darf zwar arbeiten - aber nicht wählen. Nun stellt Karlsruhe klar: Das darf so nicht bleiben. Bislang tut sich die Koalition mit einer Reform schwer.
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Menschen, die eine gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten brauchen, dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Der Beschluss setzt die Große Koalition unter Druck. Eine entsprechende Reform zugunsten von davon betroffenen Menschen mit geistiger oder psychischer
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