Plus Koalition unter Druck

Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen verfassungswidrig

Wer auf Betreuung angewiesen ist, darf zwar arbeiten - aber nicht wählen. Nun stellt Karlsruhe klar: Das darf so nicht bleiben. Bislang tut sich die Koalition mit einer Reform schwer.

21.02.2019 UPDATE: 21.02.2019 15:48 Uhr 1 Minute, 54 Sekunden
Wahl
Der Zweite Senat monierte einen Verstoß gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nach Artikel 38. Foto: Ina Fassbender

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Menschen, die eine gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten brauchen, dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Der Beschluss setzt die Große Koalition unter Druck. Eine entsprechende Reform zugunsten von davon betroffenen Menschen mit geistiger oder psychischer

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