Plus Klagen abgewiesen

Bundesgericht billigt Abschiebungen islamistischer Gefährder

Zum Schutz vor möglichen Terroranschlägen haben mehreren Bundesländer die Abschiebung islamistischer Gefährder angeordnet. Die harte Linie ist nicht unumstritten - aber laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig.

22.08.2017 UPDATE: 22.08.2017 23:06 Uhr 1 Minute, 55 Sekunden
Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Hendrik Schmidt

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen aus Deutschland gebilligt.

Das Gericht in Leipzig wies am Dienstag die Klagen zweier mutmaßlicher islamistischer Gefährder gegen Abschiebungsanordnungen des niedersächsischen Innenministeriums ab. (Az.: BVerwG 1 A 2.17 und BVerwG 1 A 3.17)

Es ist das erste Mal,

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