Landgericht Berlin untersagt Klarnamen-Zwang bei Facebook
Das deutsche Datenschutzrecht verlangt, dass Firmen nur dann personenbezogene Daten verwenden dürfen, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben. Reicht dafür das Anklicken eines langen Textes? Das Landgericht Berlin verneint das und zwingt Facebook zu Änderungen.
Berlin (dpa) - Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden.
Das folgt aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin, das am Montag veröffentlicht wurde. Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt worden. In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig
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