Plus Klage der Verbraucherzentralen

Landgericht Berlin untersagt Klarnamen-Zwang bei Facebook

Das deutsche Datenschutzrecht verlangt, dass Firmen nur dann personenbezogene Daten verwenden dürfen, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben. Reicht dafür das Anklicken eines langen Textes? Das Landgericht Berlin verneint das und zwingt Facebook zu Änderungen.

12.02.2018 UPDATE: 12.02.2018 12:38 Uhr 2 Minuten, 18 Sekunden
Facebook
Das Landgericht erklärte fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Foto: Tobias Hase

Berlin (dpa) - Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden.

Das folgt aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin, das am Montag veröffentlicht wurde. Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt worden. In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig

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