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Kirchliche Arbeitgeber dürfen Konfession nicht immer fordern

Luxemburg (dpa) - Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu einem Fall aus Deutschland entschieden. Zur Bedingung darf die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung hatte in einer Stellenausschreibung für eine befristete Referentenstelle für die Zugehörigkeit zu einer protestantischen Kirche gefordert.

17.04.2018 UPDATE: 17.04.2018 11:23 Uhr 19 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu einem Fall aus Deutschland entschieden. Zur Bedingung darf die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt

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