Kindermörder wegen Sicherungsverwahrung erneut vor Gericht

Potsdam (dpa) - Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des sechsjährigen Elias und des vierjährigen Mohamed muss voraussichtlich im Mai erneut vor Gericht. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht Potsdam erneut zu prüfen, ob bei dem Verurteilten ein Hang zur Begehung weiterer schwerer Straftaten vorliegt und eine Sicherungsverwahrung nach der Haft erforderlich ist. Eine Sicherungsverwahrung hatten die Potsdamer Richter 2016 abgelehnt.

11.02.2019 UPDATE: 11.02.2019 17:53 Uhr 14 Sekunden

Potsdam (dpa) - Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des sechsjährigen Elias und des vierjährigen Mohamed muss voraussichtlich im Mai erneut vor Gericht. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht Potsdam erneut zu prüfen, ob bei dem Verurteilten ein Hang zur Begehung weiterer schwerer Straftaten vorliegt und eine Sicherungsverwahrung nach der Haft erforderlich ist. Eine Sicherungsverwahrung hatten die Potsdamer Richter 2016 abgelehnt.