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Keine Sondergenehmigung für Kind bei Hannover 96

Frankfurt/Main (dpa) - Clubchef Martin Kind darf nicht Mehrheitseigner beim Fußball-Bundesligisten Hannover 96 werden. Die Deutsche Fußball Liga lehnte einen entsprechenden Antrag auf eine Sonderregelung zur sogenannten 50+1-Regel in Hannover ab. Das teilte die DFL mit. "In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der "erheblichen Förderung" als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist", teilte die Liga mit. Es wird erwartet, dass Kind gegen die Entscheidung nun vor einem ordentlichen Gericht klagt.

18.07.2018 UPDATE: 18.07.2018 12:53 Uhr 19 Sekunden

Frankfurt/Main (dpa) - Clubchef Martin Kind darf nicht Mehrheitseigner beim Fußball-Bundesligisten Hannover 96 werden. Die Deutsche Fußball Liga lehnte einen entsprechenden Antrag auf eine Sonderregelung zur sogenannten 50+1-Regel in Hannover ab. Das teilte die DFL mit. "In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der "erheblichen Förderung" als

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