BGH-Urteil: Umwelthilfe darf weiter abmahnen und klagen
Mit ihrem Kampf gegen schmutzige Dieselautos hat sich die Deutsche Umwelthilfe nicht nur Freunde gemacht. Im Dauer-Clinch mit der Automobilindustrie sieht sich die Organisation als "Abmahnverein" diskreditiert. Nun wäscht der BGH sie von allen Vorwürfen rein.
Karlsruhe (dpa) - Die umstrittene Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiterhin ungehindert abmahnen und klagen, wenn Unternehmen gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen.
In einem Urteil sprach der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Organisation vom Vorwurf des Rechtsmissbrauchs frei. Dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkte, hieß es zur Begründung. (Az. I ZR 149/18)
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