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Karlsruhe lehnt Verfassungsbeschwerde im Fall Sami A. ab

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer habe wesentliche Unterlagen nicht vorgelegt und deshalb eine Grundrechtsverletzung nicht ausreichend dargelegt, begründete die Kammer den Beschluss. Seine Rügen gegen die Abschiebehaft und gegen die trotz verwaltungsgerichtlichen Verbots durchgeführte Abschiebung seien nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde.

10.05.2019 UPDATE: 10.05.2019 11:38 Uhr 13 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer habe wesentliche Unterlagen nicht vorgelegt und deshalb eine Grundrechtsverletzung nicht ausreichend dargelegt, begründete die Kammer den Beschluss. Seine Rügen gegen die Abschiebehaft und gegen die trotz

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