Plus Internet-Handelsriese

Wundertüte Amazon: Was darf die Suchmaschine und was nicht?

Bei der Produktsuche im Netz steuern viele Anwender nicht Google, sondern Amazon an. Manche Hersteller wollen dort aber gar nicht erscheinen, weil sie bewusst andere Vertriebswege gehen. Zwei Streitfälle stehen nun vor dem Bundesgerichtshof.

15.02.2018 UPDATE: 15.02.2018 09:23 Uhr 2 Minuten, 6 Sekunden
Amazon Logistikzentrum
Falls der BGH im Sinne von Amazon entscheidet, müssen es die Hersteller dulden, dass die Suche nach ihren Produkten zu allen möglichen Angeboten führt. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Der Internet-Handelsriese Amazon meint meist schon nach den ersten Buchstaben im Suchfeld zu wissen, was man will. Angezeigt werden dann eine Reihe von Produkten, die den Wünschen entsprechen könnten. Ob sich Amazon dabei immer auf rechtlich sicherem Grund befindet, prüft jetzt der Bundesgerichtshof in zwei Fällen. Denn es gibt Unternehmen, die ihre Markenrechte verletzt

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