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Höhere Umzugs-Pauschbeträge ab dem 1. April

Berlin (dpa) - Ab dem 1. April gilt ein neuer Pauschbetrag bei beruflich bedingten Umzügen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt er dann für Verheiratete bei 1622 Euro statt bisher 1573 Euro und für Ledige bei 811 Euro statt 787 Euro. Daneben können etwa Kosten des Umzugswagens oder der Spedition, Maklergebühren und doppelte Mieten abgesetzt werden. Eine weitere Änderung zum Monatsbeginn betrifft die Organspende: Krankenhäuser erhalten dafür mehr Geld.

01.04.2019 UPDATE: 01.04.2019 05:48 Uhr 15 Sekunden

Berlin (dpa) - Ab dem 1. April gilt ein neuer Pauschbetrag bei beruflich bedingten Umzügen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt er dann für Verheiratete bei 1622 Euro statt bisher 1573 Euro und für Ledige bei 811 Euro statt 787 Euro. Daneben können etwa Kosten des Umzugswagens oder der Spedition, Maklergebühren und doppelte Mieten abgesetzt werden. Eine weitere Änderung zum

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