Hintergrundartikel Vor-Ort-Helfer DRK Sinsheim
Auf Einsatzfahrten müssen sich Helfer vor Ort im Gegensatz zu den Besatzungen der Rettungsfahrzeuge an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten. Die rote Ampel: Ein alarmierter Notarzt darf sie überfahren; ein Helfer vor Ort bekommt Punkte und verliert vielleicht sogar den Führerschein - ganz egal, ob dieser nun ein Privatauto oder ein Einsatzfahrzeug nutzt. Letzteres dürfte im HVO-Einsatz auch kein Blaulicht und kein Martinshorn benutzen. "Eine klare Rechtssicherheit" zu dieser und ähnlichen Praxisfragen wolle man nun mit einer HVO-Richtlinie herstellen, sagt Jürgen Wiesbeck. Das Papier werde zur Zeit im Innenministerium geprüft, die Signale von dort seien positiv.
Auf Einsatzfahrten müssen sich Helfer vor Ort im Gegensatz zu den Besatzungen der Rettungsfahrzeuge an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten. Die rote Ampel: Ein alarmierter Notarzt darf sie überfahren; ein Helfer vor Ort bekommt Punkte und verliert vielleicht sogar den Führerschein - ganz egal, ob dieser nun ein Privatauto oder ein Einsatzfahrzeug nutzt. Letzteres dürfte im HVO-Einsatz auch kein Blaulicht und kein Martinshorn benutzen. "Eine klare Rechtssicherheit" zu dieser und ähnlichen Praxisfragen wolle man nun mit einer HVO-Richtlinie herstellen, sagt Jürgen Wiesbeck. Das Papier werde zur Zeit im Innenministerium geprüft, die Signale von dort seien positiv.