Hintergrundartikel Vor-Ort-Helfer DRK Sinsheim

Auf Einsatzfahrten müssen sich Helfer vor Ort im Gegensatz zu den Besatzungen der Rettungsfahrzeuge an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten. Die rote Ampel: Ein alarmierter Notarzt darf sie überfahren; ein Helfer vor Ort bekommt Punkte und verliert vielleicht sogar den Führerschein - ganz egal, ob dieser nun ein Privatauto oder ein Einsatzfahrzeug nutzt. Letzteres dürfte im HVO-Einsatz auch kein Blaulicht und kein Martinshorn benutzen. "Eine klare Rechtssicherheit" zu dieser und ähnlichen Praxisfragen wolle man nun mit einer HVO-Richtlinie herstellen, sagt Jürgen Wiesbeck. Das Papier werde zur Zeit im Innenministerium geprüft, die Signale von dort seien positiv.

18.02.2018 UPDATE: 18.02.2018 06:00 Uhr 22 Sekunden

Mechanische Reanimation soll Rettungskräften bei komplexen Einsätzen helfen. Ein neues System wurde den 200 Teilnehmern des Helfer-vor-Ort-Tags vorgeführt. Fotos: Tim Kegel

Auf Einsatzfahrten müssen sich Helfer vor Ort im Gegensatz zu den Besatzungen der Rettungsfahrzeuge an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten. Die rote Ampel: Ein alarmierter Notarzt darf sie überfahren; ein Helfer vor Ort bekommt Punkte und verliert vielleicht sogar den Führerschein - ganz egal, ob dieser nun ein Privatauto oder ein Einsatzfahrzeug nutzt. Letzteres dürfte im HVO-Einsatz auch kein Blaulicht und kein Martinshorn benutzen. "Eine klare Rechtssicherheit" zu dieser und ähnlichen Praxisfragen wolle man nun mit einer HVO-Richtlinie herstellen, sagt Jürgen Wiesbeck. Das Papier werde zur Zeit im Innenministerium geprüft, die Signale von dort seien positiv.