Hintergrund WLAN Edingen Neckarhausen

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12.10.2017 UPDATE: 13.10.2017 06:00 Uhr 59 Sekunden

Im Internet surfen und am Computer arbeiten ist unter anderem im Schlosspark von Neckarhausen möglich, weil es hier seit Ende August öffentliches WLAN gibt. Foto: Pilz

Tatsächlich hat es in diesem Jahr rechtliche Änderungen bei der sogenannten "Störerhaftung" gegeben, bestätigt Leah Oswald von Freifunk gegenüber der RNZ. Der Verein Freifunk Rhein-Neckar selbst sei zwar schon immer von der Störerhaftung ausgenommen gewesen, da er wie jeder andere Internet Service Provider auch die entsprechenden Haftungsprivilegien nach Paragraph acht Telemediengesetz in Anspruch nehmen kann.

"Der Status als Internet Service Provider basiert, vereinfacht gesagt, darauf, dass wir große Mengen an Daten weiterleiten ohne sie in irgendeiner Form zu selektieren oder zu verändern", meint Oswald weiter. Vor dem 1. September sei die Regelung hier nicht eindeutig gewesen. Mit der aktuellsten Neuregelung werde die Störerhaftung jedoch abgeschafft. "Es gibt die Störerhaftung also mit Stand heute nicht mehr", so Oswald weiter.

Und ergänzt: "Vorher, aber auch heute sind die Betreiber von Freifunk-Zugangspunkten vor rechtlichen Folgen geschützt. Dies erreichen wir dadurch, dass die Zugangspunkte die Daten der Nutzer erst einmal über ein VPN, eine Art virtuelles Kabel, zu unseren Servern leiten. Dort verlassen die Daten dann erst unser Netz in Richtung öffentliches Internet. Dadurch steht der Verein als Absender auf den Daten und eventuelle Anfragen würden nur an diesen zugestellt. Darüber hinaus erheben wir keinerlei Daten über die Nutzer in unserem Netz und von welchen Knoten Daten kommen."

Das dürfe der Verein nach Bundesdatenschutzgesetz auch gar nicht. Oswald erklärt: "Somit wäre uns eine nachträgliche Ermittlung des Knotens an dem rechtlich fragwürdige Downloads stattgefunden haben, nicht möglich. Dies sorgt somit für einen umfangreichen Schutz der Knotenbetreiber und somit auch von Behörden, die sich an der Initiative beteiligen wollen." nip