Hintergrund Weshalb zwei Häuser für Ärger sorgen

Baugesellschaft hielt Pläne nicht ein - Grenze überschritten?

15.08.2018 UPDATE: 14.08.2018 20:00 Uhr 1 Minute, 55 Sekunden

Weshalb zwei Häuser für Ärger sorgen

Die Geschichte um die umstrittenen Bauprojekte der Akin-Wohnbau-Gesellschaft beginnt im Jahr 2016 in der Pestalozzistraße. Noch in der regulären Amtszeit von Dieter Mörlein entsteht dort, an der Ecke zur Rudolf-Wild-Straße, ein Mehrfamilienhaus. Inzwischen ist das Haus längst bewohnt - und in der Spitalstraße entsteht derzeit ein ähnliches Haus, ebenfalls von Akin-Wohnbau.

Das sagt die Stadt

Dem Gemeinderat war das Haus in der Pestalozzistraße von Anfang an ein Dorn im Auge. Immer und immer wieder sprechen die Bürgervertreter "die Pestalozzistraße", wie sie das Reizthema zunächst nennen, in öffentlichen Sitzungen an. Es passt in ihren Augen dort nicht hin, ist zu groß. Doch es lässt sich nichts machen: Es gibt eine gültige Baugenehmigung des Landratsamtes. Die Stadt fühlt sich übergangen. Mit dem neuen Akin-Projekt in der Spitalstraße spitzt sich die Lage zu: Von "Sultan-Akin-Palast 1 und 2" ist nun die Rede. Auch bei der Spitalstraße legt die Stadt Einspruch gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung ein. Erfolglos. Das will sich die Stadt nicht länger bieten lassen: Sie hat Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Nur: "Ein solches Verfahren dauert lange", weiß Bürgermeisterin Patricia Rebmann - nicht zuletzt aus eigener Erfahrung. Für das Projekt gebe es inzwischen aber einen Baustopp. Derweil ist der Streit über das Gebäude in der Pestalozzistraße ebenfalls noch nicht ausgestanden. "Es wurde - wie in der Spitalstraße - entgegen der eingereichten Pläne gebaut", sagt Rebmann. Derzeit läuft ein nachträgliches Genehmigungsverfahren. Wieder hat die Stadt Widerspruch eingereicht. Zumal nach Auffassung der Verwaltung die Balkone in öffentlichen Grund hineinragen: Zur Kantstraße hin befindet sich eine kleine Grünanlage mit Bänken.

Das sagt das Landratsamt

Die Behörde des Rhein-Neckar-Kreises verteidigt beide Baugenehmigungen. Das von der Stadt oft ins Feld geführte Argument "zu groß" gelte weder in der Pestalozzi- noch in der Spitalstraße. "Eine ,Überbauung’ von Baugrenzen ist nicht erfolgt, weil sich das Gebäude auf einem Grundstück befindet, für das es keinen Bebauungsplan und somit auch keine festgesetzten Baugrenzen gibt, die überschritten hätten werden können", sagt die Sprecherin des Landratsamtes Silke Hartmann. Zur Pestalozzistraße führt sie weiter aus: "Da bei der Bauausführung von den genehmigten Unterlagen abgewichen wurde, hat der Bauherr vor rund einem Jahr einen weiteren Bauantrag zur nachträglichen Legalisierung des bereits errichteten Gebäudes eingereicht." Die Unterlagen sind mittlerweile vollständig eingegangen, eine Entscheidung sei aber noch nicht erfolgt. Hartmann: "Es müssen eventuell noch weitere Änderungen an dem Gebäude vorgenommen werden, weil Details so, wie sie zur Ausführung kamen, nicht genehmigungsfähig sind." Ähnlich äußert sich die Sprecherin zum Bauvorhaben in Spitalstraße: "Auch dieses Gebäude wurde nicht genehmigungskonform errichtet, so dass auch hierfür, aufgrund einer Verschiebung des Gebäudekörpers zur Spitalstraße hin, Anfang August ein weiteres nachträgliches Baugenehmigungsverfahren eingeleitet wurde." Zudem verweist die Sprecherin auf die laufende Klage.

Das sagt Akin-Wohnbau

"Es handelt sich bei den Bauprojekten in Eppelheim um laufende Verfahren, die wir nicht kommentieren wollen", heißt es per E-Mail auf eine RNZ-Anfrage. (aham)