Hintergrund Waldbrand

Gemeindeverwaltung gibt Tipps zum Verhalten in der Hardt – Rückblick: Wie der Waldbrand von 2003 zustande kam

05.07.2018 UPDATE: 05.07.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 38 Sekunden

Rückblick 2003: Drei Hektar Wald standen im "Rekord-sommer" in Flammen. Foto: Lenhardt

Oftersheim/Schwetzingen. (zg/sbl) Wegen der nach wie vor hohen Waldbrandgefahr in der Region durch das trockene Wetter hat die Oftersheimer Verwaltung nochmals Informationen für die Bevölkerung zusammengefasst. Zusätzlich stellt der Deutsche Wetterdienst von März bis Oktober täglich aktualisierte Gefahrenprognosen für Waldbrände im Internet bereit. Anhand eines Indexes werden rund 500 Orte in einer Deutschlandkarte klassifiziert. Dabei gelten für Waldbrandgefährdungen die Stufen Grün (1), Gelb (2), Orange (3), Rot (4) und Lila (5).

Da der Mensch - ob absichtlich oder unabsichtlich - eine Vielzahl der Waldbrände verursacht, erinnert das Ordnungsamt an die wichtigsten Verhaltensregeln in der Hardt:

Offenes Feuer darf nicht im Wald und in Waldnähe gelegt werden.

Ein grundsätzliches Rauchverbot im Wald gilt in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober.

Zigarettenreste dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden.

Autos dürfen bei Ausflügen in die Natur nur auf ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.

Waldeinfahrten sind stets freizuhalten, denn sie sind wichtige Rettungswege. Park- und Halteverbote sind unbedingt zu beachten.

Ein schwarzes Flammensymbol weist Orte aus, an denen Feuerstellen erlaubt sind. Das Feuer sollte immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen sorgfältig gelöscht werden.

Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten ist nicht gestattet.

Brände und Rauchentwicklungen sowie Unfälle sofort über Notruf 112 melden. Sofern keine Eigengefährdung entsteht, sollen Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der Ausbreitung gehindert werden.

Nach dem Strafgesetzbuch ist die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar. Auch in den Vereinsanlagen sowie Kleingärten in Waldnähe ist besondere Vorsicht geboten. Möglichst sollte dort bei Höchsttemperaturen auf Grillen im Außenbereich und auf offenen Feuerstellen verzichtet werden. Offenes Feuer ist auch aus den genannten Gründen derzeit an der Feuerstelle der Grillhütte Oftersheim nicht möglich. Sie wurde vorübergehend geschlossen.

Zur Erinnerung: Im August 2003 ist es im Hardtwald zu einem verheerenden Waldbrand gekommen, der nur durch ein Großaufgebot der Feuerwehren des Umkreises erfolgreich bekämpft werden konnte. Damals ging der Brand von den Eisenbahnschienen aus, wie der Leiter des Kreisforstamts, Dieter Münch, berichtet. Die Bremse einer Eisenbahn war in den Gleisen festgesessen, es kam zum Funkenflug. Die angrenzende Böschung geriet in Brand. Vielen Bürgern aus der Region ist dieser Brand noch in Erinnerung, weil es sich nicht um ein Bodenfeuer wie am Mittwochvormittag, sondern um einen Kronenbrand handelte. Vom Feuer betroffen waren etwa drei Hektar Wald.

Info: Informationen zum Index für Waldbrandgefahr gibt es beim Deutschen Wetterdienst im Internet unter www.dwd.de.