Hintergrund Syna Photovoltaik Ärger

14.10.2021 UPDATE: 14.10.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden

"Man kann durchaus versuchen, Schadenersatz geltend zu machen"

"Der Name ist uns durchaus bekannt", sagt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, als die Rhein-Neckar-Zeitung ihn nach den Beschwerden über den Netzbetreiber Syna fragt. Die Verzögerungen beim Austausch der Stromzähler für Photovoltaik-Anlagen sind also schon bis nach Stuttgart vorgedrungen. Was können Kunden nun aber tun, wenn sie monatelang ihre PV-Anlage nicht nutzen können und ihnen jeden Tag Geld verloren geht?

"Man kann durchaus versuchen, Schadenersatz geltend zu machen", sagt Bauer. Diese Möglichkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen, wenn ein Schuldner – in diesem Fall der Netzbetreiber – seine Leistung nicht oder nur mit Verzögerung erbringt. Denn schließlich ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, dass der Netzbetreiber eine Anlage "unverzüglich" nach der Anmeldung anzuschließen hat. Und zuvor hat er die Pflicht, dem Anlagenbetreiber einen Zeitplan für die Bearbeitung des Anschlusses zu übermitteln.

Die Syna lässt in dieser Hinsicht offenbar mit sich reden: Unternehmenssprecherin Katja Heise kann auf RNZ-Anfrage zwar keine pauschale Zusage machen. "Jedoch haben die Anlagenbetreiber die Möglichkeit, ihren jeweiligen Sachverhalt inklusive einer nachvollziehbaren Forderung an uns zu senden. Wir prüfen den Sachverhalt und informieren den Betreiber über das Ergebnis." Die PV-Anlage einfach laufen zu lassen, auch ohne Zweirichtungszähler, davon rät Bauer ab – weil es schlicht illegal ist. "Aber die Netzbetreiber dürfen bei der Energiewende nicht die Bremser sein."

Generell hält er das EEG nicht für ein verbraucherfreundliches Gesetz, weil es alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen wie Unternehmer behandelt und dieselben formellen Ansprüche stellt – egal, ob sie gewerbsmäßig einen riesigen Solarpark oder ein Wasserkraftwerk betreiben oder nur ein paar Module auf ihrem privaten Dach haben. Das macht die Anmeldung zu einem langwierigen Prozess, der für Laien schwer zu durchschauen ist.

Darum blickt Bauer auch mit Sorge auf die in Baden-Württemberg ab 2022 geplante Solarpflicht für Neubauten, die er eigentlich für eine gute Sache hält. "Aber wenn ich als Gesetzgeber so etwas einführe, muss ich auch dafür sorgen, dass es für die Erzeuger nicht so kompliziert wird."

Er befürchtet, dass die Solarpflicht zum Bumerang werden könnte, wenn die Verbraucher so viel Ärger damit haben – und sie so andere davon abhalten könnte, sich freiwillig Photovoltaik-Anlagen zuzulegen. Sein Rat: Interessenten sollten sich eine seriöse Firma für Planung und Montage suchen, die auch alle Anmeldungen und Konformitätsprüfungen übernimmt.