Hintergrund Rettungsdientbereich Rhein-Neckar

> Baden-Württemberg ist in 34 Rettungsdienstbereiche unterteilt. Dabei umfasst der Bereich Rhein-Neckar, bestehend aus den Stadtkreisen Heidelberg und Mannheim sowie dem Rhein-Neckar-Kreis, mit rund einer Million Einwohnern das größte Einsatzgebiet.

18.12.2018 UPDATE: 18.12.2018 06:00 Uhr 34 Sekunden

> Baden-Württemberg ist in 34 Rettungsdienstbereiche unterteilt. Dabei umfasst der Bereich Rhein-Neckar, bestehend aus den Stadtkreisen Heidelberg und Mannheim sowie dem Rhein-Neckar-Kreis, mit rund einer Million Einwohnern das größte Einsatzgebiet.

> Maßgebliches Organisations- und Planungsorgan in den Rettungsdienstbereichen ist der Bereichsausschuss. Stimmberechtigte Mitglieder sind dort die Kostenträger (Krankenversicherungen und gesetzliche Unfallversicherungsträger) und Leistungsträger (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst). Die Gebietskörperschaften, so auch der Rhein-Neckar-Kreis, sind beratende Mitglieder ohne Stimmrecht.

> Dem Bereichsausschuss obliegt die planerische Sicherstellung der rettungsdienstlichen und notärztlichen Versorgung. Finanziert wird der Rettungsdienst überwiegend aus Benutzungsentgelten, welche im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen den Kostenträgern und den Leistungsträgern vereinbart werden. Gesetzliche Grundlage für den Rettungsdienst in Baden-Württemberg ist das Rettungsdienstgesetz. Der Rettungsdienstplan des Landes Baden-Württemberg konkretisiert dieses Gesetz.

> Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zur Rechtsaufsichtsbehörde über den Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar bestellt. sha