Hintergrund Patientenverfügung

16.01.2019 UPDATE: 16.01.2019 06:00 Uhr 30 Sekunden

Die Patientenverfügung

Idealerweise ergänzen sich beide Dokumente. Sie sollen sicherstellen, dass medizinisch nur das gemacht wird, was man selbst möchte, auch wenn man nicht mehr in der Lage ist, das zu sagen.

Mit der Patientenverfügung legt man fest, welchen medizinischen Maßnahmen gewünscht und akzeptiert, welche abgelehnt werden, ob und wann überhaupt lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden sollen.

In einer Vorsorge-Vollmacht benennt man eine oder besser mehrere Personen, die den Patientenwillen gegenüber Ärzten, weiteren Angehörigen und Institutionen vertreten.

Dr. Schmidt sagt dazu: "Eine Patientenverfügung stellt sehr oft nicht die medizinische Situation dar, der Arzt kann also nicht sicher sein, ob sein Handeln dem Willen des Patienten entspricht. Beide Dokumente zu erstellen ist optimal, entscheidet man sich nur für eines, hat sich in der Praxis die Patienten-Verfügung als besserer Weg erwiesen."