Hintergrund - Leichte Sprache ist gar nicht so einfach

02.01.2019 UPDATE: 02.01.2019 20:20 Uhr 16 Sekunden

Original in Amtssprache: Zur Abholung des Ausweises können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich mit einem gültigen Dokument ausweisen (Ausweis oder Pass).
Leichte Sprache:
Wenn Sie keine Zeit haben, kann auch eine andere Person für Sie den Ausweis abholen. Die Person muss von Ihnen eine Erlaubnis dafür bekommen. Die Person muss einen Ausweis mitbringen. Sie müssen die Erlaubnis aufschreiben. Sie müssen die Erlaubnis unterschreiben.